Schutz vor Abschiebung bei drohender Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe

Refoulement-Verbote im Völkerrecht und im deutschen Recht unter besonderer Berücksichtigung von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Artikel 1 des Grundgesetzes

Gebonden Duits 1996 1996e druk 9783540610601
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Samenvatting

Viele Staaten haben in den letzten Jahren die Voraussetzungen für die Gewährung politischen Asyls verschärft. Dadurch gewinnen andere Normen, die der Rückführung in ein bestimmtes Land entgegenstehen können, an praktischer Bedeutung. Dies gilt insbesondere für das Verbot der Abschiebung bei drohender Folter oder Mißhandlung, das sich u.a. aus dem Folterverbot des Art. 3 EMRK und der Menschenwürdegarantie des Art. 1 GG ableiten läßt. Die Arbeit stellt die Abschiebungsrelevanz dieser Normen ausführlich dar und zeigt, welche Bindungen materiell- und verfahrensrechtlicher Natur daraus zu folgern sind. Die Ausgestaltung der nach deutschem Verfahrensrecht gegebenen Rechtsbehelfe wird dargestellt und kritisiert. Außerdem werden die Möglichkeiten beschrieben, auf internationaler Ebene Rechtsschutz zu erlangen.

Specificaties

ISBN13:9783540610601
Taal:Duits
Bindwijze:gebonden
Aantal pagina's:230
Uitgever:Springer Berlin Heidelberg
Druk:1996

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Inhoudsopgave

<B>Inhaltsübersicht</B>: <B>Einführung</B>: Das Problem.- Gegenstand der Untersuchung.- Terminologische Bemerkungen.- Abgrenzung.- Systematik.- <B>Verbot der Abschiebung nach Artikel 3 der</B> <B>Europäischen</B> <B> Menschenrechtskonvention</B>: Begründung.- Voraussetzungen für den Schutz vor Abschiebung nach Artikel 3 EMRK.- Schranken.- Besondere Fallgestaltungen.- Verfahrensrechtliche Durchsetzung.- Zusammenfassende Würdigung der Abschiebungsentscheidungen des Gerichtshofs.- <B>Weitere </B> <B>völkerrechtliche</B> <B> Abschiebungsverbote</B>: Universelles Völkerrecht.- Regionale völkerrechtliche Abkommen.- <B>Abschiebungsverbote im</B> <B>deutschen Recht</B>: Artikel 16 a Absatz 1 Grundgesetz.- Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz.- § 53 Absatz 1 Ausländergesetz.- <B>Verfahrensmäßige Durchsetzung des</B> <B>Schutzes vor Abschiebung</B> <B>nach deutschem Recht</B>: Schutz ohne Asylverfahren.- Schutz durch ein Asylverfahren.- Schutz nach erfolglosem Asylverfahren.- Schutz gegen andere Arten zwangsweiser Rückführung.- Rechtsschutz durch Bundesverfassungsgericht und ERMK-Institutionen.

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